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Im IDTF-Newsletter vom 07.02.2019 fehlte versehentlich die nachstehende Änderung:

IDTF Nr. Produktbezeichnung Änderungen Reinigungsverfahren
10090 Tierisches Protein oder verarbeitetes tierisches Protein,
sofern nicht an anderer Stelle in der IDTF aufgeführt
Hinzufügung von „Tierisches Protein“ zu „Produktbezeichnung“
Neue Einstufung des Reinigungsverfahrens.
 Verboten


Hintergrundinformationen
Wie bereits im IDTF-Newsletter vom 07.02.2019 mitgeteilt worden ist, wurden manche Erzeugnisse, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 fallen, in die neuen Produktgruppen verlegt. Unter anderem wurden alle verarbeiteten tierischen Proteine aus jener Verordnung nun unter den IDTF-Nummern 10046, 10119 beziehungsweise 10152 eingestuft.

Verarbeitetes tierisches Protein, das nicht unter einer jener IDTF-Nummern gelistet ist, ist selbstverständlich verboten.