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Alle Produkte, die nicht in der IDTF klassifiziert sind, sind nicht als Ladung für Transportmittel, die auch Futtermittel transportieren, zugelassen
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Kollagen und Gelatine aus Wiederkäuern und Mischfuttermittel, die diese enthalten

IDTF-Nummer

10176

Straßentransport
Mindestreinigungsverfahren Liste mit Unterschieden
Wichtige Anforderungen
Falls eine zukünftige Ladung Futtermittel ist, das für Wiederkäuer bestimmt ist ODER
falls eine zukünftige Ladung Futtermittel ist, dessen Verwendungszweck/Zieltierart unbekannt ist:
-> Fahrzeuge und Container welche zuvor für den Transport Produkten, die unter dieser IDTF-Nummer gelistet sind, verwendet wurden, dürfen anschließend für den Transport von Futtermitteln welche für Wiederkäuer bestimmt sind verwendet werden, vorausgesetzt, dass sie zuvor gemäß einem dokumentierten Verfahren, welches vorhergehend von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, gereinigt wurden, um Kreuzkontaminationen zu verhindern.
Falls die nächste Ladung Futtermittel für Nicht-Wiederkäuer einschließlich Tiere der Aquakultur, Geflügel und Schweine ist:

-> Wenn das Produkt, welches unter die IDTF NR 10176 fällt, ein trockenes Produkt ist, dann gilt das Mindestreinigungsverfahren (A) Trockenreinigung.

-> Wenn das Produkt, welches unter die IDTF NR 10176 fällt, ein feuchtes/nasses Produkt ist, dann gilt das Mindestreinigungsverfahren (B) Reinigung mit Wasser und Reinigungsmittel.

Ausnahme für AIC:

Verboten, das Freigabeverfahren wird nicht akzeptiert.

Ausnahme für pastus+:

Reinigungsregime D

Ausnahme für Qualimat:

  • Betreffend Rohwaren:

Spezifischer Transport. Die französische Verordnung (Code Rural, Article R226-1) verlangt, dass bestimmte Produkte, die aus tierischen Nebenprodukten gewonnen werden und die in der entsprechenden EU-Verordnung als Futtermittel zugelassen sind, in Fahrzeugen oder Laderäumen transportiert werden, die ausschließlich für diesen Zweck genutzt werden.

  • Es gibt hierfür kein Freigabeverfahren der Überwachungsbehörde.
Beschreibung

Kollagen ist ein gewonnenes Erzeugnis auf Proteinbasis aus tierischen Häuten, Fellen, Knochen und Sehnen von Tieren.

Gelatine ist ein natürliches, lösliches Protein, gelierend oder nicht-gelierend, dass durch die teilweise Hydrolyse von Kollagen aus Knochen, Häuten und Fellen, Sehnen und Bändern von Tieren gewonnen wird

Verwandte Produkte

Gelatine von Wiederkäuern oder von unbekannter Herkunft (9.12.1)
Kollagen von Wiederkäuern oder von unbekannter Herkunft (9.10.1)
Mischfuttermittel die Kollagen oder Gelatine von Wiederkauern enthalten
Erzeugnisse der Süßwarenindustrie, mit Gelatine von Wiederkäuern (13.1.4)

Fußnoten

Fällt unter den Bereich der VO (EG) Nr. 999/2001, Anhang IV; Kapitel III, Absch. A, 2

Veröffentlichungsdatum

23-10-2023

Verpflichtend ab

23-10-2023

IDTF-Nummer

10176

Binnenschifffahrt
Beschreibung

Kollagen ist ein gewonnenes Erzeugnis auf Proteinbasis aus tierischen Häuten, Fellen, Knochen und Sehnen von Tieren.

Gelatine ist ein natürliches, lösliches Protein, gelierend oder nicht-gelierend, dass durch die teilweise Hydrolyse von Kollagen aus Knochen, Häuten und Fellen, Sehnen und Bändern von Tieren gewonnen wird

Verwandte Produkte

Gelatine von Wiederkäuern oder von unbekannter Herkunft (9.12.1)
Kollagen von Wiederkäuern oder von unbekannter Herkunft (9.10.1)
Mischfuttermittel die Kollagen oder Gelatine von Wiederkauern enthalten
Erzeugnisse der Süßwarenindustrie, mit Gelatine von Wiederkäuern (13.1.4)

Veröffentlichungsdatum

28-04-2022

Verpflichtend ab

28-04-2022

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