Geschmacksverstärkende Fleischextrakte/ Innereien
IDTF-Nummer | 10058 |
Straßentransport | |
Mindestreinigungsverfahren | Liste mit Unterschieden |
AIC Reinigungsverfahren | Verbotene Vorfracht |
EFISC-GTP Reinigungsverfahren | Der Unternehmer kann die Reinigungsmethode entsprechend den Anforderungen der anderen QM Systeme auswählen |
GMP+ Reinigungsverfahren | Verbotene Vorfracht |
Ovocom Reinigungsverfahren | Verbotene Vorfracht |
pastus+ Reinigungsverfahren | Verbotene Vorfracht |
QS Reinigungsverfahren | Verbotene Vorfracht |
Qualimat Reinigungsverfahren | Verboten, das Freigabeverfahren wird nicht akzeptiert |
Wichtige Anforderungen | GMP+: Verboten. Wenn die nächste Ladung für Heimtierfutter oder für Pelztiere bestimmt ist, dann ist D (oder weniger) ausreichend. Ovocom: Verboten. Wenn die nächste Ladung für Heimtierfutter oder für Pelztiere bestimmt ist, dann ist D (oder weniger) ausreichend. |
Beschreibung | Ein flüssiges oder dehydriertes Folgeprodukt tierischen Ursprungs, das zur Steigerung der Schmackhaftigkeit von Heimtierfutter eingesetzt wird; von einem nach (EC) 1069/2009 registrietem Unternehmen. |
Fußnoten | Fällt unter den Geltungsbereich von Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. |
Veröffentlichungsdatum | 01-06-2016 |
Verpflichtend ab | 01-06-2016 |
IDTF-Nummer | 10058 |
Binnenschifffahrt | |
Beschreibung | Ein flüssiges oder dehydriertes Folgeprodukt tierischen Ursprungs, das zur Steigerung der Schmackhaftigkeit von Heimtierfutter eingesetzt wird; von einem nach (EC) 1069/2009 registrietem Unternehmen. |
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