Pflanzliche Einzelfuttermittel mit der Reinigungsanforderung C
IDTF-Nummer | 30309 |
Straßentransport | |
Mindestreinigungsverfahren | (C) Reinigung mit Wasser und Reinigungsmittel |
Wichtige Anforderungen | Für GMP+ gelten folgende Ausnahmen: Im Falle eines Tanktransports mit Flüssigkeiten ist nach der Entladung nahezu immer von Resten die Rede und hat also bei einer strikten Interpretierung des GMP+-Standards für den Straßentransport immer eine nasse Reinigung zu erfolgen. In der Praxis reicht auf der Grundlage einer eigenen HACCP-Beurteilung eine Trockenreinigung aus. Sollte man einen Wagen für einen anderen Auftraggeber mit Resten flüssiger Futtermittel beladen, ist in bilateraler Beratung mit dem Auftraggeber abzustimmen, ob dies unter Anwendung einer zu vereinbarenden Reinigungshäufigkeit erfolgen darf. |
Beschreibung | Siehe EU-Katalog für Einzelfuttermittel für eine detaillierte Beschreibung der spezifischen Produkte. |
Verwandte Produkte | Zwiebeln, gebraten (4.7.2) |
Veröffentlichungsdatum | 20-02-2012 |
Verpflichtend ab | 20-02-2012 |
IDTF-Nummer | 30309 |
Binnenschifffahrt | |
Beschreibung | Siehe EU-Katalog für Einzelfuttermittel für eine detaillierte Beschreibung der spezifischen Produkte. |
Verwandte Produkte | Zwiebeln, gebraten (4.7.2) |
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