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Alle Produkte, die nicht in der IDTF klassifiziert sind, sind nicht als Ladung für Transportmittel, die auch Futtermittel transportieren, zugelassen
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Vormischungen für Fütterungsarzneimitteln, Arzneifuttermitteln und Zwischenerzeugnissen

IDTF-Nummer

40325

Straßentransport
Mindestreinigungsverfahren Liste mit Unterschieden
AIC Reinigungsverfahren (A) Trockenreinigung
EFISC-GTP Reinigungsverfahren (A) Trockenreinigung
GMP+ Reinigungsverfahren (A) Trockenreinigung
Ovocom Reinigungsverfahren (A) Trockenreinigung
pastus+ Reinigungsverfahren (C) Reinigung mit Wasser und Reinigungsmittel
QS Reinigungsverfahren (A) Trockenreinigung
Qualimat Reinigungsverfahren (A) Trockenreinigung
Beschreibung

- Vormischung für Fütterungsarzneimittel: jedes Tierarzneimittel, das im Voraus zum Zweck der späteren Herstellung von Fütterungsarzneimitteln hergestellt wird;

- Arzneifuttermittel:  ein Futtermittel, das geeignet ist, ohne weitere Verarbeitung unmittelbar an Tiere verfüttert zu werden und aus einer homogenen Mischung aus einem oder mehreren Tierarzneimitteln oder Zwischenerzeugnissen mit Einzelfuttermitteln oder Mischfuttermitteln besteht;

- Zwischenerzeugnis: ein Futtermittel, das nicht geeignet ist, ohne weitere Verarbeitung unmittelbar an Tiere verfüttert werden, das aus einer homogenen Mischung aus einem oder mehreren Tierarzneimitteln mit Einzelfuttermitteln oder mit Mischfuttermitteln besteht und das ausschließlich zur Herstellung von Arzneifuttermitteln bestimmt ist;

Fußnoten

Die genannten Reinigungsvorschriften sind nur anwendbar, sofern der Hersteller nachweisen kann, dass das Endfuttermittel unter den Gesamtverschleppungsgrenzwerten bleibt (Verschleppung im Werk einschließlich Verschleppung während des Transports). Für die Verschleppung von Nicarbazin u. Sulfa-Mitteln während des Transports kann, sofern Schüttgutwagen verwendet werden, bei denen die Entladung der Frachträume unter Druck erfolgt, von einer Rate von 0,03 Prozent ausgegangen werden. Wenn ein Unternehmen nicht nachweisen kann, dass das Endfuttermittel unter den Gesamtverschleppungsgrenzwerten bleibt, ist ein sehr gründliches und strenges Reinigungsverfahren anzuwenden. Hierbei muss deutlich dokumentiert nachgewiesen werden, in welcher Weise eine Verschleppung wirksam kontrolliert wird (beispielsweise mit Hilfe von Spülchargen).

Veröffentlichungsdatum

01-12-2019

Verpflichtend ab

01-12-2019

IDTF-Nummer

40325

Binnenschifffahrt
Beschreibung

- Vormischung für Fütterungsarzneimittel: jedes Tierarzneimittel, das im Voraus zum Zweck der späteren Herstellung von Fütterungsarzneimitteln hergestellt wird;

- Arzneifuttermittel:  ein Futtermittel, das geeignet ist, ohne weitere Verarbeitung unmittelbar an Tiere verfüttert zu werden und aus einer homogenen Mischung aus einem oder mehreren Tierarzneimitteln oder Zwischenerzeugnissen mit Einzelfuttermitteln oder Mischfuttermitteln besteht;

- Zwischenerzeugnis: ein Futtermittel, das nicht geeignet ist, ohne weitere Verarbeitung unmittelbar an Tiere verfüttert werden, das aus einer homogenen Mischung aus einem oder mehreren Tierarzneimitteln mit Einzelfuttermitteln oder mit Mischfuttermitteln besteht und das ausschließlich zur Herstellung von Arzneifuttermitteln bestimmt ist;

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