Milchaustauscher, die Fischmehl enthalten, für die Fütterung nicht abgesetzter Wiederkäuer
IDTF-Nummer | 10155 |
Straßentransport | |
Mindestreinigungsverfahren | Liste mit Unterschieden |
Wichtige Anforderungen | Falls eine zukünftige Ladung Futtermittel ist, das für Wiederkäuer bestimmt ist ODER -> Fahrzeuge oder Container welche zuvor für den Transport von Milchaustauschern, die Fischmehl enthalten, für die Fütterung nicht abgesetzter Wiederkäuer verwendet wurden, dürfen danach für den Transport von Futtermitteln für Wiederkäuer verwendet werden, vorausgesetzt, dass sie zuvor gemäß einem dokumentierten Verfahren, welches vorhergehend von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, gereinigt wurden, um Kreuzkontaminationen zu verhindern. Falls die nächste Ladung Futtermittel für Nicht-Wiederkäuer, einschließlich Tiere der Aquakultur, Geflügel oder Schweine ist: -> Wenn das Produkt, welches unter die IDTF NR 10155 fällt, ein trockenes Produkt ist, dann gilt das Mindestreinigungsverfahren (A) Trockenreinigung. -> Wenn das Produkt, welches unter die IDTF NR 10155 fällt, ein feuchtes/nasses Produkt ist, dann gilt das Mindestreinigungsverfahren (B) Reinigung mit Wasser. Ausnahme für AIC: Reinigungsverfahren D Ausnahme für pastus+: Reinigungsverfahren D Ausnahme für Qualimat:
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Fußnoten | Fällt unter den Bereich der VO (EG) Nr. 999/2001, Anhang 4, Kapitel 4; Absatz E, g |
Veröffentlichungsdatum | 23-10-2023 |
Verpflichtend ab | 23-10-2023 |
IDTF-Nummer | 10155 |
Binnenschifffahrt | |
Mindestreinigungsverfahren | Verbotene Vorfracht |
Veröffentlichungsdatum | 01-07-2020 |
Verpflichtend ab | 01-07-2020 |
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