Verarbeitetes tierisches Protein (PAP) hergestellt aus Nicht-Wiederkäuern ausgenommen: Fisch, gezüchtete Insekten, Schweine, Geflügel und Mischfuttermittel, die diese Produkte enthalten
| IDTF-Nummer | 10119 |
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| Straßentransport | ||||||
| Mindestreinigungsverfahren | Liste mit Unterschieden | |||||
| Wichtige Anforderungen |
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| Beschreibung | Verarbeitetes tierisches Eiweiß bedeutet Protein ausschließlich aus Material der Kategorie 3 gewonnenes tierisches Protein, das gemäß VO (EU) Nr. 142/2011, Kategorie 1 von Kapitel II des Anhang X (einschließlich Blutmehl) so verarbeitet wurde, dass es direkt als Futtermittel-Ausgangserzeugnis oder auf andere Weise in Futtermitteln, einschließlich Heimtierfutter verwendet werden kann; nicht dazu gehören Blutprodukte, Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis, aus Milch gewonnene Erzeugnisse, Kolostrum, Kolostrumerzeugnisse, Zentrifugen- oder Separatorenschlamm, Gelatine, hydrolysierte Proteine und Dicalciumphosphat, Eier und Ei-Erzeugnisse, einschließlich Eierschalen, Tricalciumphosphat und Kollagen. |
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| Verwandte Produkte | Verarbeitetes tierisches Protein (Nicht-Wiederkäuer ausgenommen Tiere der Aquakultur, gezüchtete Insekten, Schweine und Geflügel) (9.4.1) |
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| Fußnoten | Fällt unter den Bereich der VO (EG) Nr. 999/2001, Anhang IV; Kapitel III, Absch. A, 11 |
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| Veröffentlichungsdatum | 23-10-2023 |
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| Aktualisiertes Datum | 27-10-2023 |
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| Verpflichtend ab | 23-10-2023 |
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| IDTF-Nummer | 10119 |
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| Binnenschifffahrt | ||||||
| Mindestreinigungsverfahren | Verbotene Vorfracht | |||||
| Beschreibung | Verarbeitetes tierisches Eiweiß bedeutet Protein ausschließlich aus Material der Kategorie 3 gewonnenes tierisches Protein, das gemäß VO (EU) Nr. 142/2011, Kategorie 1 von Kapitel II des Anhang X (einschließlich Blutmehl) so verarbeitet wurde, dass es direkt als Futtermittel-Ausgangserzeugnis oder auf andere Weise in Futtermitteln, einschließlich Heimtierfutter verwendet werden kann; nicht dazu gehören Blutprodukte, Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis, aus Milch gewonnene Erzeugnisse, Kolostrum, Kolostrumerzeugnisse, Zentrifugen- oder Separatorenschlamm, Gelatine, hydrolysierte Proteine und Dicalciumphosphat, Eier und Ei-Erzeugnisse, einschließlich Eierschalen, Tricalciumphosphat und Kollagen. |
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| Verwandte Produkte | Verarbeitetes tierisches Protein (Nicht-Wiederkäuer ausgenommen Tiere der Aquakultur, gezüchtete Insekten, Schweine und Geflügel) (9.4.1) |
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| Veröffentlichungsdatum | 01-07-2020 |
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| Aktualisiertes Datum | 27-10-2023 |
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| Verpflichtend ab | 01-07-2020 |
| Produkt nicht gefunden | Das aktuelle Produkt konnte in diesem Modul nicht gefunden werden |
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