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Alle Produkte, die nicht in der IDTF klassifiziert sind, sind nicht als Ladung für Transportmittel, die auch Futtermittel transportieren, zugelassen
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Tierische Fette der Kategorie 3

IDTF-Nummer

30316

Straßentransport
Mindestreinigungsverfahren (C) Reinigung mit Wasser und Reinigungsmittel
Wichtige Anforderungen

Für GMP+ gelten folgende Ausnahmen: Im Falle eines Tanktransports mit Flüssigkeiten ist nach der Entladung nahezu immer von Resten die Rede und hat also bei einer strikten Interpretierung des GMP+-Standards für den Straßentransport immer eine nasse Reinigung zu erfolgen. In der Praxis reicht auf der Grundlage einer eigenen HACCP-Beurteilung eine Trockenreinigung aus. Sollte man einen Wagen für einen anderen Auftraggeber mit Resten flüssiger Futtermittel beladen, ist in bilateraler Beratung mit dem Auftraggeber abzustimmen, ob dies unter Anwendung einer zu vereinbarenden Reinigungshäufigkeit erfolgen darf.

Ausnahme OVOCOM und GMP+
"Die Reinigung nach einem Transport eines Produktes dieser IDTF Nr. ist nicht verpflichtend, wenn folgende Anforderungen eingehalten werden:
1. Die nächste Ladung gehört zur selben Partie und ist für Futtermittel geeignet.
2. Eine repräsentative Dioxin-Analyse begleitet die Partie.
3. Der Tanklastwagen wird ordnungsgemäß entleert.
4. Das Unternehmen, welches das Produkt erhält, muss der Ausnahme schriftlich zustimmen. Der Auftraggeber muss den durchführenden Transporteur bestätigten, dass die Ausnahme angewendet werden kann.
5. Die Ausnahme von der Reinigung darf nicht zu einem erhöhten chemischen, mikrobiologischen und/oder physikalischen Risiko für das transportierte Futtermittel führen und muss in die Risikoanalyse des Transportunternehmens inkludiert und dokumentiert werden.
6. Die Zeit zwischen den beiden aufeinanderfolgenden Ladungen muss in der Risikoanalyse berücksichtigt werden. Eine Reinigung muss regelmäßig erfolgen."

Synonyme
Fußnoten

Fällt unter den Geltungsbereich von Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.

Veröffentlichungsdatum

14-05-2020

Verpflichtend ab

14-05-2020

IDTF-Nummer

30316

Binnenschifffahrt
Mindestreinigungsverfahren (D) Reinigung und Desinfektion
Synonyme
Veröffentlichungsdatum

01-07-2020

Verpflichtend ab

01-07-2020

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